Für Installateure
Kundeninstallation.
Wird bei Ihnen eine Elektroanlage erstellt oder ein Zähler montiert?
Installieren Sie einen neuen Hausanschluss oder benötigen Sie Unterlagen zu Ihrer Liegenschaft?
Haben Sie Probleme mit der Energieaufteilung oder Störungen?
Wir sind zuständig für:
- Überwachung der periodischen Installationskontrollen
- Koordination und Stichproben der Sicherheitsnachweise gemäss Verordnung über die elektrischen
- Niederspannungsinstallationen (NIV)
- Meldewesen für Elektroinstallationen und Baustellen
- Liegenschaftsdatenmanagement
- Beurteilung von Installationen und Messanordnungen
- Beratungen zu Anschluss- und Verteilkonzepten
- Problemabklärungen bezüglich Energieverbrauch/Störungen usw.
Elektrische Hausanschlüsse müssen ein erstes Mal bei ihrer Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Elektroinstallationskontrolle ist seit dem 1. Januar 2002 gemäss Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV) der Eigentümer der Installation.
Die ELI fordert, dank der zentralen Erfassung sämtlicher Daten, die Eigentümer periodisch auf, den Nachweis zu erbringen, dass eine korrekte Installation durchgeführt wurde und regelmässig gewartet wird. Nachdem der Eigentümer die Aufforderung erhalten hat, muss er eine Fachperson mit der Kontrolle beauftragen und diese fristgerecht durchführen.
Die ELI führt keine Sicherheitskontrollen durch (Schlusskontrolle, Abnahmekontrolle oder periodische Kontrolle). Wenden Sie sich dafür bitte an ein akkreditiertes Unternehmen.
Eine Liste finden Sie unter: Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Downloads für
- Werkvorschriften
- Technische Formulare für Elektroinstallateure
- Niederspannungs-Installationsverordnung NIV 2010
- Hausanschluss
- usw.
finden Sie unter: EBL